David Püschel

David Püschel berät und verteidigt seit 2017 sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.

Seine Schwerpunkte liegen u.a. in den Bereichen Arbeitsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht und Korruptionsstrafrecht. Daneben wird er auch regelmäßig im allgemeinen Strafrecht tätig, insbesondere wenn es um die aktive Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Amtsgerichten (Strafrichter und Schöffengericht) und Landgerichten geht.

Beispielhaft verteidigte er u.a. einen Vorstandsvorsitzenden gegen die Vorwürfe der Untreue und der Insolvenzverschleppung, einen Geschäftsführer gegen die Vorwürfe des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Steuerhinterziehung sowie einen Justizangehörigen gegen die Vorwürfe der Bestechlichkeit, der Untreue und der Steuerhinterziehung. Daneben führt David Püschel regelmäßig berufs- und disziplinarrechtliche Mandate. Beispielhaft genannt seien die Verteidigung einer Steuerberaterin gegen den Vorwurf einer gewerblichen Tätigkeit und die Verteidigung eines Beamten gegen den Vorwurf eines Verstoßes gegen die politische Treuepflicht.

David Püschel wurde im Jahr 2023 von der Wirtschaftswoche als „Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht“ ausgezeichnet und ebenfalls im Jahr 2023 vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers als Anwalt für die Bereiche „Wirtschaftsstrafrecht“ und „Steuerstrafrecht“ empfohlen.

Vita

  • geboren 1986 in Mainz
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, tätig für Knierim & Krug Rechtsanwälte in Mainz und Langhanki Rechtsanwälte in Mainz
  • ab 2020 Regierungsrat im Bundeskriminalamt in Wiesbaden, zuletzt als stellvertretender Leiter des Justitiariats
  • seit 2022 Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit für Ignor & Partner in Frankfurt a.M.

Veröffentlichungen (Auswahl):

  • „Die internationale Rechtshilfe (Teil 3)“, PStR 2017, 278 (gem. mit Krug)
  • „Die internationale Rechtshilfe (Teil 2)“, PStR 2017, 259 (gem. mit Krug)
  • „Die internationale Rechtshilfe (Teil 1)“, PStR 2017, 226 (gem. mit Krug)
  • Mitarbeit an der Kommentierung von Pfüller zu § 15a WpHG („Eigengeschäfte von Führungskräften“) in: Fuchs, „Wertpapierhandelsgesetz“, 2. Aufl. 2016

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Dr. Matthias Dominok, LL.M.

(Wirtschaftsstrafrecht)

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Lehrbeauftragter an der Hochschule Osnabrück

Rechtsanwalt Dr. Dominok ist seit 2007 ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Seit 2009 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Dr. Dominok ist schwerpunktmäßig im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig.

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