Björn Krug, LL.M.

Björn Krug ist seit 2007 regelmäßig in großen Wirtschaftsstrafverfahren tätig.

Seine Schwerpunkte sind das Steuerstrafrecht (inkl. Selbstanzeige und Steuerstreit), das Lebensmittelstrafrecht, das Arbeitsstrafrecht, strafrechtliche Rechtsmittel (u.a. Beschwerden, Revisionen und Verfassungsbeschwerden) und die strafrechtliche Begleitung von Internal Investigations. Hinzu kommt die Verteidigung von Berufsträgern (insb. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten) in berufsrechtlichen Verfahren.

Beispielhaft zu nennen sind die Verteidigungen eines Unternehmens der erneuerbaren Energien wegen Korruptionsvorwürfen, verschiedener Geschäftsführer von Lebensmittelunternehmen wegen Verstößen gegen das LFGB, Steuerhinterziehung und Vorwürfen nach § 266a StGB, eines AG-Vorstands und verschiedener Fonds-Gesellschaften wegen WpHG-Verstößen (u.a. sog. pre-arranged-trades und wash-sales), diverse beschuldigte Geschäftsführer, Mitarbeiter und Zeugen im Zusammenhang mit cum/ex- und cum/cum-Vorwürfen der Staatsanwaltschaften Köln, München und Frankfurt, eines Mitarbeiters einer großen deutschen Bank im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen eines CO2-Umsatzsteuerkarussells oder die strafrechtliche Verteidigung von Beschuldigten im Zuge des sog. Diesel-Skandals. Hinzu kommt die regelmäßige Vertretung von Berufsträgern, insb. Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern in strafrechtlichen und berufsrechtlichen Verfahren, u.a. im Wirecard-Komplex. Dazu kommt die strafrechtliche Durchführung und Begleitung verschiedener Internal Investigations, beispielsweise für einen weltweit tätigen Automobilzulieferer, ein weltweit tätiges Maschinenbauunternehmen oder einem weltweit tätigen Unternehmen für Waffenelektronik.

Im Handburch JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien wird Björn Krug seit vielen Jahren empfohlen für die Beratung/Verteidigung von Individuen im Wirtschaftsstrafrecht: „pragmatisch, immer auf höchstem fachlichen Niveau“, „guter Prozesstaktiker, hohes wirtschaftl. Verständnis“, „ausschl. am Mandanteninteresse orientiert“.

Legal500 empfiehlt ihn ebenfalls seit vielen Jahren für die wirtschaftsstrafrechtliche Beratung von Einzelpersonen: „vor allem im Bereich des Steuer- und Korruptionsstrafrechts versiert“, „insbesondere erfahren im Steuerstrafrecht und in der Compliance-Beratung“.

Who’s Who Legal 2023 empfiehlt ihn im Bereich Business Crime Defence: „market-leading lawyer (…), especially when it comes to tax law“.

Die Wirtschaftswoche (“Top Kanzlei Wirtschaftsstrafrecht” und „Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht“) sowie Focus („Top Anwalt im Fachbereich Strafrecht“ und „Top Wirtschaftskanzlei im Wirtschaftsstrafrecht“) empfehlen Björn Krug seit vielen Jahren.

Das Handelblatt zeichnete ihn in Kooperation mit Best Lawyers 2023 aus für die Bereiche „Wirtschaftsstrafrecht“ - „Steuerstrafrecht“ - „Corporate Governance and Compliance“.

Vita

  • geboren 1978 in Berlin
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen, tätig u.a. für KPMG in Berlin, Knierim & Krug in Mainz und Ignor & Partner in Frankfurt a.M.
  • LL.M.-Studiengang „Wirtschaftsstrafrecht“ an der Universität Osnabrück 2008/2009
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2012
  • Fachanwalt für Steuerrecht seit 2013
  • seit 2017 Vorstand des Deutsche Strafverteidiger e.V. (Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses)

Veröffentlichungen (Auswahl):

  • ständiger Autor (seit 2011), Schriftleiter (seit 2013) und Mitherausgeber (seit 2018) des C.H.Beck Fachdienst Strafrecht (www.beck-online.de)
  • Kapitel zur Verteidigung nach Rechtskraft des Urteils („Strafvollstreckung“), in: Müller/Schlothauer/Knauer , Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 3. Aufl. 2021 und 2. Aufl. 2014
  • „Risiken wegen eines Verstoßes gegen das MiLoG bei Sachbezügen bzw. bei im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen“, ArbRAktuell 2021, 382 (gem. mit Pannenborg)
  • Kommentierung zu §§ 399 bis 403 AO („Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten / Stellung der Finanzbehörde im Verfahren der Staatsanwaltschaft“), in: Hüls/Reichling, „Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht“, 2. Aufl. 2020 und 1. Aufl. 2016
  • „Tax-Compliance, Betriebsprüfung, Selbstanzeige und steuerliche Berichtigung – die Weichen richtig stellen“, PStR 2019, 220 (gem. mit Schott)
  • „Befragungen im Rahmen von internen Untersuchungen – Vorbereitung, Durchführung und Umgang mit den Ergebnissen“, NJW 2017, 2374 (gem. mit Skoupil)
  • „Die faktische Unverjährbarkeit echter Unterlassungsdelikte im Wirtschaftsstrafrecht“, wistra 2016, 137 (gem. mit Skoupil)
  • „Die steuerliche Korrekturpflicht nach §153 AO bei im Rahmen von Internal Investigations erlangten Erkenntnissen zu korruptiven Handlungen in Unternehmen“, NZWiSt 2015, 453 (gem. mit Skoupil)
  • „Projekte der erneuerbaren Energien und ihre strafrechtlichen Risiken für Unternehmen“, BB 2014, 2371 (gem. mit Rathgeber)
  • „Strafrechtliche Risiken bei kommunaler Wertschöpfung durch Windenergieanlagen“, KommJur 2014, 47 (gem. mit Rathgeber)
  • Kommentierung zu § 266 StGB („Untreue“) in: Hohnel, „Kapitalmarktstrafrecht“, 1. Aufl. 2013

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Dr. Matthias Dominok, LL.M.

(Wirtschaftsstrafrecht)

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Lehrbeauftragter an der Hochschule Osnabrück

Rechtsanwalt Dr. Dominok ist seit 2007 ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Seit 2009 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Dr. Dominok ist schwerpunktmäßig im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig.

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